LIBERALE EINWANDERUNGSPOLITIK
Freiheit ist Auftrag und Sinn des Grundgesetzes, das die Basis unseres Zusammenlebens bildet. Die darin garantierten Grundrechte, wie z. B. Menschenwürde, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie die Gleichbehandlung der Geschlechter sind universale Rechte, die allen Menschen zustehen. Aufgabe der Politik und der staatlichen Gewalt ist es, die Grundrechte und damit die garantierte Freiheit der vielen verschiedenen Religionen und Weltanschauungen in unserem Land zu garantieren, und ihnen Chancengleichheit zu geben.
„Wie Justitia müssen wir blind dafür sein, ob religiöse Bekenntnisse mit einem Gebetsteppich, einer Ordenstracht oder einem roten Segenszeichen auf der Stirn zutage treten oder im Gegenteil Bekenntnisfreiheit gelebt wird“, sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Aber, blind dürfen wir nicht sein, „wo die Grenzen unserer Verfassung überschritten werden“.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, geboren am 26. Juli 1951 in Minden ist seit Oktober 2009 Bundesministerin der Justiz. Nach Abitur und Studium der Rechtswissenschaft war sie von 1979 bis 1990 beim Deutschen Patentamt in München tätig, zuletzt als Leitende Regierungsdirektorin. Ab 1990 war Leutheusser-Schnarrenberger Mitglied des Deutschen Bundestages. Ab 1991 wurde sie Mitglied im FDPBundesvorstand. Am 18. Mai 1992 wurde sie als Bundesministerin der Justiz in die von Bundeskanzler Helmut Kohl geführte Bundesregierung berufen. Am 14. Dezember 1995 kündigte sie aus Protest gegen den von ihrer Partei in einer Mitgliederbefragung befürworteten Großen Lauschangriff ihren Rücktritt an. Sie übte das Amt noch bis zum 17. Januar 1996 aus. 2000 wurde sie Landesvorsitzende der FDP Bayern.
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